AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metallveredelung Ostalb GmbH

Unsere allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und sonstigen Vertragsbeziehungen, die wir mit Auftraggebern und Kunden vereinbaren. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1 Preise und Zahlungsbedingungen
1.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
1.2. Die Endpreise verstehen sich ab Werk, zuzüglich Verpackung und zuzüglich geltender Mehrwertsteuer.
1.3. Alle Rechnungsbeträge sind binnen 14 Tagen (Ziel) nach Rechnungsdatum in einer Summe zu zahlen. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
1.4. Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von uns abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufwand und/oder Menge berechnet.
1.5. Bei Aufträgen von Kunden mit unbekannter Bonität behalten wir uns vor, die Leistung per Vorkasse vor Auftragsausführung zu berechnen. Vorkasserechnungen sind binnen 3 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
1.6. Ändern sich nach Auftragserteilung die Kostenfaktoren unvorhersehbar, sind wir berechtigt, eine Preisanpassung zu fordern, sofern seit Auftragserteilung vier Monate vergangen sind. Erfolgt keine Einigung, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.7. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, mindestens die gesetzlichen Zinsen zu verlangen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden damit alle offenstehenden Beträge sofort fällig.
1.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte der Kunden sind gegenüber unseren Forderungen ausgeschlossen, soweit nicht mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet wird. Darüber hinaus können Kunden Ansprüche gegen uns nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
1.9. Wurde aufgrund eines Zeitabschlusses (z.B. Jahresauftrag) oder einer uns gegenüber genannten Gesamtmenge ein Mengennachlass gewährt und beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit ohne unsere Zustimmung vorzeitig bzw. ohne Erreichen des angekündigten Volumens, sind wir zur Nachberechnung des gewährten Preisnachlasses berechtigt.
1.10. Der Mindestauftragswert beträgt bei allen Bearbeitungen 40,00€. 
2 Auftragserteilung und –durchführung
2.1. Der Umfang der Arbeiten und Lieferung bestimmt sich aus dem Auftrag. Erhalten wir den Auftrag durch Dritte (z.B. Profillieferant o.a.) übermittelt, gilt er für uns als vom Kunden direkt erteilt. Liefert der Kunde mehr oder anderes Material zur Bearbeitung, sind wir berechtigt, dieses tatsächlich gelieferte Material zu bearbeiten.
2.2. Die Kontaktstellen an der Ware sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, durch den Kunden auf dem Auftrag mit anzugeben. Fehlende Angaben gehen zu Lasten des Kunden. 
2.3. Es werden keine Garantien für Abweichungen in Farbe und Finish von vorliegenden Mustern sowie zwischen bearbeiteten Gegenständen untereinander gegeben.
2.4. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich zugesichert. Zugesicherte Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Betriebsstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten entbinden uns für die Dauer dieser Betriebsstörungen von der Erfüllung unserer Verpflichtung. Wird die Lieferung durch Störungen dieser Art unmöglich, entfällt unsere Leistungspflicht.
2.5. Kommen wir mit unseren Leistungen in Verzug, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist schriftlich zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.
2.6. Erfüllt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig, können wir für diese Zeit nicht in Verzug kommen und nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

3 Lieferbedingungen
3.1. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Das Risiko für Transporte an den Kunden oder Dritte, die wir oder Dritte ausführen, liegt in jedem Fall beim Auftraggeber. 
3.2. Unsere Verpackungen entsprechen unseren Erfahrungen beim Versand mit eigenem Fahrzeug. Verpackungen des Auftraggebers haben, insbesondere bei Kantblechen und sperrigen Alu-Teilen, haben in geeigneten Transportgestellen zu erfolgen, die zum Umsetzen mit Gabelstapler geeignet sind. Der Auftraggeber stellt uns diese Verpackungen für die Dauer unserer Arbeiten unentgeltlich zur Verfügung.
4 Abnahme und Abnahmevertrag
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Anderenfalls können wir ab Versandbereitschaft für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 1% des Netto-Auftragswertes berechnen oder die Ware auf Kosten des Kunden anderweitig einlagern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 20% des vereinbarten Netto-Auftragswertes als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5 Gewährleistung und Haftung
5.1. Wir garantieren eine einwandfreie Ausführung aller uns übertragenen Beschichtungsarbeiten.
5.2. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc. und für verwendetes Material beträgt 1 Jahr.
5.3. Bei Vorliegen eines Fehlers hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Die Mängelrüge hat bei erkennbaren Fehlern innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme der Lieferung und bei versteckten Fehlern unmittelbar nach Erkennen, spätestens innerhalb von 1 Jahr schriftlich zu erfolgen. Nach Weiterverarbeitung oder Veränderung der gelieferten Waren ist die Mängelrüge ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass uns der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung zur Verfügung steht. Mängelrügen sind weiterhin ausgeschlossen, wenn der Kunde die beschichteten Teile nicht fachgerecht gelagert, gepflegt und/oder gereinigt hat. Auf die im Merkblatt A5 der Aluminiumzentrale Düsseldorf niedergelegten Reinigungsempfehlungen und die Richtlinien für die Reinigung von Aluminiumbauteilen des Bundesverbandes Metall wird insoweit verwiesen.
5.4. Für Beschichtungen von rohen als auch verzinkten Stahlteilen können wir keine Gewähr übernehmen. Eine Gewährleistung ist daneben ausgeschlossen, wenn der Fehler seine Ursache in dem vom Kunden gestellten Material hat, wie z.B. bei Vorkorrosion, Beschädigungen, tiefe Ziehriefen, Gefügeveränderungen durch Wärmeschock (Siliziumanhäufungen), wärmebehandeltem Material (Schweißen usw.), Material, das nicht der Normgüte entspricht, mit Fremdstoffen behaftetem Material (sehr starke Verschmutzung wie Klebebandreste, Kleber usw.), Gußteilen.
5.5. Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, können wir diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Fehlers oder durch Neubearbeitung erbringen.
5.6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit unserer Pflichtverletzung.
5.7. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zum Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle der Schadensersatzansprüche statt der Leistung bleiben unberührt.
5.8. Zusätzliche Hinweise
Muster gelten nur als Richtwerte. Auch innerhalb einer Kommission können leichte Farbunterschiede nicht immer ausgeschlossen werden. Besteht die Notwendigkeit einer exakten Farbfestlegung (z.B. Angleichung an frühere Bauabschnitte), so sollten vor Auftragsvergabe Grenzmuster vereinbart werden. 
6 Eigentumsvorbehalt
6.1. Sofern wir auf Grund gesetzlicher Vorschriften durch Verarbeitung oder Umbildung an den uns gelieferten Grundwerkstoffen Eigentumsrechte erwerben, bestehen diese bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung fort. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er verpflichtet sich, sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung seines Anspruchs gegen den Erwerber vorzubehalten. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind ausgeschlossen. Sollten dennoch Pfändungen oder sonstiger Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen, hat der Kunde uns hierüber unverzüglich zu informieren.
6.2. Bei Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware, erfolgt diese kostenlos für uns und wir erwerben das Eigentum oder entsprechendes Miteigentum an dem Produkt. Der Kunde tritt an uns aufschiebend bedingt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen mit deren Entstehen ab. Ist die Forderung gegen den Dritten höher als unsere Forderung, so geht die Forderung nur in der entsprechenden Höhe über. Der Kunde ist zum Einzug der Forderung gegen Dritten in unserem Namen berechtigt. Bei Verletzung dieser Vorschrift, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Ansprüche wegen Schadensersatzes behalten wir uns vor.

7 Zurückbehaltungsrecht / Unternehmerpfandrecht
An den uns zur Bearbeitung übergebenen Materialien steht uns ein Pfandrecht solange zu, bis alle unsere Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen mit dem Kunden vollständig beglichen sind. Wir sind berechtigt, die von uns bearbeiteten Materialien bis zu diesem Zeitpunkt zurück zuhalten, ohne dass wir hierdurch in Verzug geraten, auch wenn dadurch vereinbarte Liefertermine nicht einzuhalten sind.

8 Sonstige Bestimmungen
8.1. Für alle vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gilt deutsches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten die Parteien feststellen, dass in dem Vertrag eine Lücke ist, so wird unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zum Ausfüllen der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten. Diese soll, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommen, was die Vertragspartner gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrags oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall über eine wirksame oder durchführbare Bestimmung oder eine Bestimmung zum Ausfüllen der Lücke einigen, die wirtschaftlich dem Sinn und Zweck des Vertrags am nächsten kommt, den die Parteien bei Unter- zeichnung angestrebt haben.
8.3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Ulm Metallveredelung Ostalb GmbH, Gewerbehof 19, 73441 Bopfingen Tel.: 07362 / 6445 www.metallveredelung-ostalb.de 

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